Tel. 05202 / 7069634 Mobil: 0176 / 84811948
Service, der Ihnen zusteht. Arbeit, der Sie vertrauen können.

Fragen & Antworten
Wer darf ein Objekt auflösen?
Als Betreuer können Sie einen Haushalt der zu betreuenden Person auflösen, indem Sie über eine Vorsorgevollmacht verfügen.
Sind Sie der Verwalter von Vermögensangelegenheiten, dann können wir auch Objekte auflösen über welche Geschäfte gelaufen sind.
Wie gehen wir vor?
Sie sagen uns, was entsorgt werden soll. Gegenstände, welche Sie nicht behalten möchten, entsorgen oder verschenken wir dem Zustand entsprechend.
Wie sind Ihre Wartezeiten?
Sobald Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt setzten, vereinbaren wir einen persönlichen Termin zur Besichtigung des Objektes. Generell können wir mit einer Haushaltsauflösung innerhalb ein paar Tagen nach erster Kontaktaufnahme anfangen. Die Dauer der Entrümpelung ist ganz von dem Objekt selber, der Lage, der Zustand und der Menge abhängig.
Erfahrung und Kompetenz
Haben Sie auch schon daran gedacht, Versicherungen, wie zum Beispiel Hausratversicherung zu kündigen und Behörden zu informieren? Eventuell gibt es da auch noch ein Auto was abgemeldet werden muss? Für jegliche Fragen bezüglich der Haushaltsauflösung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Als erfahrener und kompetenter Fachmann, unterstützen wir Sie gerne bei Fragen.
Wo entrümpeln wir?
Für Sie fahren wir gerne die extra Mile. Unser Hauptgebiet bezieht sich auf den Raum Bielefeld und Umgebung, Gütersloh, Herford, Bad Salzuflen und Umgebung.